Berlin (ots) - Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Überraschend hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag geurteilt, dass Schutzabkommen für Investoren nicht mit der Rechtsprechung der europäischen Wirtschaftsunion vereinbar sind.
Sie beinhalten geheime Schiedsgerichte, die Millionenstrafen gegen Staaten verhängen können. Heute bekommen sie Recht - sogar vom höchsten EU-Gericht. Abkommen außerhalb der EU wie Ceta sind nicht betroffen.
Früher wurden die Kritiker privater Schiedsgerichte für Handelsstreitigkeiten als ewiggestrige Globalisierungsgegner belächelt. Heute bekommen sie Recht – sogar vom höchsten EU-Gericht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Schiedsgerichte in Bezug auf Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten bestehende Rechtsvereinbarungen nicht einfach umgehen können. Mit anderen Worten: Nichtstaatliche Schiedsgerichte innerhalb der EU sind laut dem Urteil unvereinbar mit EU-Recht.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Schiedsklauseln zwischen EU-Staaten sind unzulässig. Das hat nicht nur für Unternehmen weitreichende Folgen.
BRÜSSEL Wenn Donald Trump nächste Woche zum Wirtschaftsforum nach Davos reist, ist allen klar: Freihandel steht nicht auf der Agenda des US-Präsidenten. In den ersten beiden Amtsjahren hat zwar noch nie ein Regierungschef aus den USA ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Doch bei dem „America first“-Politiker hat auch niemand so recht die Hoffnung, dass er in den Jahren danach auch nur die Gespräche über ein Abkommen mit Europa wieder aufnimmt. TTIP ist klinisch tot, obwohl weder die USA noch die EU die Vereinbarung offiziell beerdigt haben. Wenn irgendwann ein neuer Anlauf unternommen werden sollte, wäre wohl ein neuer Name fällig. „TTIP“ gilt wegen der massiven Proteste als nicht mehr tragfähig.
Der britische Brexit-Minister David Davis will dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch Jahre nach dem EU-Austritt seines Landes das letzte Wort in Rechtsfragen einräumen.
Für eine Studie zum Leistungsschutzrecht wollten Forscher große Online-Medien in Deutschland und Spanien befragen. Nur die wenigsten deutsche Portale haben sich getraut.
Mit solcher Spannung wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) schon lange nicht mehr erwartet. Auf dem Prüfstand stand einer der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft deutscher Prägung. (Von Martin Höpner)
The ECJ found that Parties could indeed (partially) suspend or even terminate the agreement for breaches of such provisions. Practicalities aside, this finding is certainly a positive step from a social and environmental point of view.
Vom Europäischen Gerichtshof vorgelegtes Gutachten sieht EUSFTA als gemischtes Abkommen - somit ist die Zustimmung von EU-Ministerrat und -Parlament nicht ausreichend
Gericht weist Kommissions-Auffassung zurück, der Beschluss, mit dem ihr die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss von TTIP entzogen werden soll, könne nicht Gegenstand einer Europäischen Bürgerinitiative sein
Die EU-Kommission hat im Jahr 2014 eine Registrierung der Bürgerinitiative „Stop TTIP“ verweigert. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden: Das Engagement der Bürger ist zulässig.
foodwatch fordert Prüfung des CETA-Abkommens durch Europäischen / Gerichtshof - Rechtsgutachten zeigt: Unternehmen können auf Schadensersatz in Milliardenhöhe klagen
Der Fall TUI zeigt, was von den mitgliedsstaatlichen Sozialordnungen übrig bliebe, würde man die Kommission dort hinlassen, wo sie mit Gewalt hindrängt. Höchste Zeit, sich der Erzählung vom „Sozialen Europa“ zu entledigen.
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in ihrem Schlussantrag die Rechte der Mitgliedsstaaten bei Freihandelsverträgen gestärkt. Sollte der EuGH in seinem Urteil der Generanwältin folgen, wären Abkommen wie TTIP und CETA künftig abhängig von der Zustimmung aller EU-Staaten.
Die Union darf das Freihandelsabkommen mit Singapur nicht ohne die Mitgliedstaaten abschließen. Was dieses nur scheinbar eindeutige Ergebnis der Generalanwältin für TTIP und CETA bedeutet, analysieren Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst.