Krautbuster, die OpenSource-Software für NGOs, Vereine, Initiativen und Verbände, ist fertig. Powered by Campact – entwickelt für eine bessere Welt!
Mit Onlinekampagnen entstehen vielfältige Communities engagierter Bürger/innen. Sie spielen schon jetzt bei vielen politischen Entscheidungen eine große Rolle. Sie treten den Einzelinteressen wirtschaftlicher Lobbygruppen kraftvoll entgegen. Bei Campact organisieren wir seit sieben Jahren eine Vielzahl von parallelen Kampagnen und informieren mehr als 600.000 Online-Aktive per Newsletter. Unsere Erfahrung zeigt: für unsere Arbeit brauchen wir eine professionelle, flexible und einfach zu bedienende Software.
Muss das Strafrecht geändert werden, weil Hirnforscher die Möglichkeit von Freiheit, Schuld und Verantwortlichkeit bestreiten? Ein Plädoyer für reife Rationalität. Von Winfried Hassemer
Im Europaparlament wird ein neues Regulierungsregime für den Zugang zu den so genannten Next Generation Networks (einheitliche Carrier-Netzwerke für Multimedia-Broadcasts, Daten und Sprache auf IP-Basis) diskutiert. Es könnte die Gefährdung der Netzneutralität dadurch mindern, indem Investitionen in neue Netzwerke durch mehrere Wettbewerber belohnt werden.
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Derzeit entwickeln Telekommunikationsunternehmen und Forschungsinstitute eine Vielzahl verschiedener Konzepte für die Netze der Zukunft. Experten befürchten, dass Unternehmen unter Umständen aufgrund des hohen Investitionsaufwands dazu übergehen könnten, den Zugang zu kostengünstigeren Angeboten des Wettbewerbs im offenen Internet zu blockieren. Der Grundsatz der Netzneutralität meint, dass der Zugang nicht beschränkt wird, sei es über die Art der Geräte, der Kommunikationsarten, der Inhalte, Adressen oder Plattformen. Auch darf die Kommunikation nicht durch andere Kommunikationsströme beeinträchtigt werden oder etwa bestimmter Datenverkehr priorisiert werden. In den USA wird bereits ein wesentlich restriktiverer Gesetzesvorschlag debattiert, der die Netzneutralität rechtlich absichern soll.
Die Regulierungsbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate hat ein neues Regelwerk für die Zensur des Internet erarbeitet. Wie die Zeitung The National berichtet, müssen sich die beiden Internet-Provider des Landes, Etisalat und du, ab Ende August an die neue "Internet Access Management Policy" halten. Zukünftig soll für die Provider klarer sein, was sie zu filtern haben. Details über die Regeln sind aber nicht bekannt. Gleichzeitig sollen angeblich rund 1.000 Websites, die bisher blockiert wurden, freigegeben werden. Grund dafür dürfte sein, dass Inhalte, die von den Zensoren als anstößig empfunden werden, von diesen Seiten entfernt wurden. Um welche Seiten es sich handelt, verrät die Behörde nicht.
Die Staatsanwaltschaft verfügt die Festnahme eines jungen Mannes, weil er eine mehrdeutige Kurznachricht, die den Verdacht auf terroristische Aktionen nähren kann, nicht bei den Behörden gemeldet hat.
Nicht einmal Online-Spiele sind vor der Überwachung sicher: Bis in den letzten Winkel stellen Geheimdienste uns nach. Dabei geht es längst nicht mehr um Terrorismus. Besichtigung eines wahnhaften Systems.
Debatte unter http://neoprene.blogsport.de/2013/12/04/selbstbewusstsein-mal-mit-mal-ohne-anfuehrungsstriche/#comments | 28.11.2013; AStA-Veranstaltung Uni Hannover: http://kapitalkritik.blogsport.de/2013/12/01/demokratie-wahlen-vortragsmitschnitt/
Vor 20 Jahren begann die Erfolgsgeschichte des World Wide Web - aber ist das Netz wirklich offen und frei? Ein Vergleich zeigt: Fünf Online-Giganten teilen das Web heute mit denselben Methoden unter sich auf, wie es Großkonzerne in den 1920er Jahren mit Radio und Telefon taten.
Die Masche ist alt, simpel und effektiv. Wir haben sie in den Neunziger Jahren erlebt als der Sozialstaat verbal sturmreif geschossen wurde: „Soziale Hängematte“,„Fördern und fordern“, „Leistung muss sich wieder lohnen“. Wir erleben diese Strategie heute wieder, wenn Politiker auf die individuelle Freiheit zielen. Im Wesentlichen besteht sie aus vier Komponenten: Übertreibung, Verallgemeinerung, Perspektivwechsel, Wiederholung.
Das World Wide Web wird 20 - lasst uns feiern, solange wir können! Noch mal 20 Jahre haben wir nämlich nicht. Profitgier und Furcht werden diesem großartigen Experiment den Garaus machen. (von Jakob Augstein)
Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein.
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Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte. Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Laptop des Angeklagten.