Wir empfehlen unseren Betriebsräten, mit dem Arbeitgeber eine Rahmenbetriebsvereinbarung abzuschließen, in der alle wesentlichen Themen und wichtige spezifische Belange, zum Beispiel des Datenschutzes, geregelt werden. Die einzelnen Office-Anwendungen sollten sodann in Einzelbetriebsvereinbarungen ausgestaltet werden, die Anlage der Rahmenbetriebsvereinbarung werden. Auf diese Weise stellt der Betriebsrat die im Fall von Office 365 erforderliche Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sicher.
Gerade bei externen Festplatten kann die automatische Laufwerks Defragmentierung in Windows 11, 10, ... und MS Server zu unnötigen Performanz Kosten füh!