Festanstellungen waren gestern. Heute wächst die Zahl der Freelancer rasant. Sie unterbieten sich mit Billigangeboten. Und die Lobby schreit nach noch mehr Deregulierung.
Ausgerechnet in den gewerkschaftsfeindlichen Vereinigten Staaten ist eine Massenstreikbewegung im Niedriglohnsektor entstanden. Im Visier befinden sich vor allem die Fast-Food-Konzerne (Von Ingar Solty)
Die Reden mit den Vorschlägen des griechischen Finanzministers Varoufakis auf den Eurogroup-Treffen am 11. und 16. Februar mit seinen Vorschlägen für eine neues Reform- und Sanierungsprogramm sind mit weiteren Dokumenten im Internet einsehbar.
Die Ordnung der Lohnfindung in unserer sozialen Marktwirtschaft ist aus den Fugen geraten. Gewerkschaften und Arbeitgeber alleine können es nicht richten. Deswegen ist der gesetzliche Mindestlohn, wie wir ihn heute verabschieden, eine subsidiäre Maßnahme.
Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern.
In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Aus Sicht seiner Gegner ist der geplante Mindestlohn eine Gefahr für Arbeitsplätze. Doch der aktuelle Stand der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung weist in eine andere Richtung: Mindestlöhne sind für den Arbeitsmarkt unbedenklich, zeigt ein Gutachten.
Langzeitarbeitslose sollen zunächst kein Anrecht auf den allgemeinen Mindestlohn haben. Das kann ihre Arbeitsmarktchancen verschlechtern und das Tarifsystem schwächen.
Langzeitarbeitslose sollen zunächst kein Anrecht auf den allgemeinen Mindestlohn haben. Das kann ihre Arbeitsmarktchancen verschlechtern und das Tarifsystem schwächen.
Die Pressefreiheit wird durch einen ausnahmslosen gesetzlichen Mindestlohn auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Dr. Bodo Pieroth und Dr. Tristan Barczak von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erstellt haben.
Nach Jahren des Kampfes und politischen Drucks durch die Gewerkschaften hat die große Koalition einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2015 vereinbart. Der klug eingeführte und kontrollierte gesetzliche Mindestlohn garantiert ein angemessenes Einkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein hohes Beschäftigungsniveau. Der DGB lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn ab – er muss ohne Wenn und Aber für alle Beschäftigten gelten.
Ein neues Gutachten soll zeigen, dass Ausnahmen von der Lohnuntergrenze für Langzeitarbeitslose oder Berufsanfänger zulässig sind. Solche Sonderregelungen halten Wirtschaftsvertreter für unabdingbar.
„Auch wenn die Zeitungsverleger etwas anderes behaupten: Ein Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller ist keine Gefahr für die Pressefreiheit und stellt keinen Eingriff in Grundrechte dar. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping beruhen, sind schlichtweg inakzeptabel“, erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, anlässlich der wiederholten Forderung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Zustellbranche vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Wann wer welchen Mindestlohn bekommt, steht fest – beinahe zumindest. Denn die Parteivorsitzenden haben in letzter Minute einen Passus in die Koalitionsvertrag eingefügt, der weitreichende Ausnahmen ermöglicht.
Mit der neuen Bundesregierung wird Deutschland einen Mindestlohn bekommen. Die SPD will so ihr Versagen bei den Hartz-Reformen reparieren: Die selbsternannte Partei der kleinen Leute begann damals, Arbeitslose als Faulpelze zu diffamieren.
Nicht nur die Gewerkschaften befürworten einen gesetzlichen Mindestlohn. Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage für das Handelsblatt zeigt, sprechen sich auch die meisten Manager dafür aus.
Deutschland verstößt gegen die Europäische Sozialcharta. Die Bundesregierung will sich nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen dennoch nicht für das Recht auf ein angemessenes Arbeitsentgelt einsetzen. Das geht aus einer Stellungnahme des Arbeitsministeriums hervor.