EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) hat die Zeitungsverlage aufgefordert, im Kampf für ein Leistungsschutzrecht ihre Online-Redaktionen auf Linie zu bringen.
Ob Luxleaks, Dieselgate oder Panama Papers – Unternehmen nutzen Gesetzeslücken, um sich unter dem Deckmantel von Geschäftsgeheimnissen weltweit Vorteile zu sichern. Dennoch will das Europäische Parlament über eine Richtlinie zur Ausweitung der Geschäftsgeheimnisse abstimmen, die weitreichende Konsequenzen für Whistleblower, Journalisten und Arbeitnehmerrechte haben könnte.
Man kann also auch ohne Einholung eines Gutachtens relativ schnell erkennen, dass der Straftatbestand offensichtlich nicht erfüllt ist. Wenn es nach juristischen Maßstäben allerdings erkennbar an einem Tatverdacht fehlt, können diese Ermittlungen nur politisch motiviert sein.
Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern.
In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Dem Guardian wurden im Rahmen der Snowden-Enthüllungen nicht nur auf Geheiß der Regierung Festplatten zerstört. Wie der stellvertretende Chefredakteur nun enthüllte, wurde der Zeitung sogar unverblümt mit der Schließung gedroht.
„Auch wenn die Zeitungsverleger etwas anderes behaupten: Ein Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller ist keine Gefahr für die Pressefreiheit und stellt keinen Eingriff in Grundrechte dar. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping beruhen, sind schlichtweg inakzeptabel“, erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, anlässlich der wiederholten Forderung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Zustellbranche vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Arbeitet eine Zeitung wie der britische «Guardian» an Enthüllungen zu Geheimdiensten – wie jüngst mit Whistleblower Edward Snowden –, so stehen die Agenten bald in der Redaktion und wollen Computer in Fleischwölfe werfen. Der «Guardian»-Chefredaktor über die Schwierigkeit zu verstehen, wie die Überwachung funktioniert, die Ignoranz der parlamentarischen Aufsicht und CEOs voller blindem Vertrauen.
Wie die Augsburger Allgemeine meldet, hat das Amtsgericht Augsburg die Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitung angeordnet, um den Autor eines Forenbeitrags zu ermitteln, der den Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich im Rahmen einer Forendiskussion der Rechtsbeugung bezichtigt hatte.
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab – es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Die Gewerkschaft Verdi soll sich für eine Stärkung der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet einsetzen. Das fordert die Verdi-Fachgruppe Medien. Diese Forderung richtet sich gegen
Einen Link in einem Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vor das Bundesverfassungsgericht verfolgt. Jetzt steht fest, dass der bleiben darf.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Beschwerde abgelehnt, die zum Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Musikindustrie auf Fehler hin überprüfen zu lassen.