Die Kasachin Alexandra Elbakyan macht mit ihrer Webseite »Sci-Hub« Forschung für alle zugänglich – und wird dafür von einer Milliarden-Industrie verfolgt. Nun entscheidet sich, ob sie verurteilt wird.
Drei große Musiklabels verklagen den deutschen Anbieter Uberspace, weil er die Website von youtube-dl hostet. Mit dem Werkzeug lassen sich Youtube-Videos herunterladen. Um das zu stoppen, nimmt die Industrie große Kollateralschäden in Kauf.
Das deutsche Urheberrecht gestattet nur sehr eingeschränkt Eingriffe in den Quellcode von Software. Der Europäische Gerichtshof hat das nun spezifiziert.
Private DNS-Sperren bedrohen das freie Internet und unsere Grundrechte. Die Provider sind vor der Unterhaltungsindustrie eingeknickt, findet Julia Reda.
Reine Links sollen doch nicht lizenzpflichtig werden, deutet der australische Finanzminister Frydenberg an. Zuvor hatte Tim Berners-Lee vor dem Schritt gewarnt.
Bob Dylan hat seine Musikrechte verkauft. Hinter solchen spektakulären Deals steckt heute vor allem die Suche des Finanzkapitals nach profitablen Anlagemöglichkeiten. Und selbst die Künstler schlagen sich auf die Seite der Fonds und Konzerne. Ein Blick ins aktuelle Musikgeschäft.
Bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wird um Positionen in Sachen Urheberrecht gerungen. Das wäre gut, käme einem die Gewerkschaft dabei nicht zunehmend vor wie Brechts Heilige Johanna der Schlachthöfe, nur weniger lernfähig.
Die Reform der Störerhaftung hätte längst für freies WLAN in Deutschland sorgen sollen. Doch jüngste Gerichtsurteile führen das ad absurdum, findet Julia Reda.
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. edition, (2001)