Das World Wide Web, d.h. das Internet wie wir es kennen, basiert auf der Verlinkung von Websites. Daher wird schon immer heftig gestritten, wie weit die Haftung für Links greift. Da es keine expliziten Regelungen zu dieser Problematik gibt, liegt die Bestimmung der Reichweite der Linkhaftung in den Händen der Gerichte. Dass das nicht gut ist, zeigt die aktuelle Entwicklung.
Das Web 2.0 fokussiert auf die Beteiligung der Nutzer bei der Erstellung von Internetinhalten und somit auf die Erschließung der kollektiven Intelligenz der Masse. Das Web mutiert dabei zu einer Plattform, bei der statt Software die Datenbestände im Vordergrund stehen.
Der Mord in Freiburg wurde im Netz genutzt, um Renate Künast mit einem falschen Zitat zu verunglimpfen. Die Grünen-Politikerin hat nach SPIEGEL-Informationen Anzeige erstattet, Facebook hat sich bei ihr entschuldigt.
Wie erwartet hat das niederländische Parlament Preisdiskriminierung und Zero Rating verboten. Doch das hält T-Mobile NL nicht davon ab, zeitgleich ein entsprechendes Angebot zu starten. Nun untersuchen Regulierer und Gerichte, wie es mit der Netzneutralität in den Niederlanden weitergeht.
Doch nur ein Wahlkampfmanöver? Selbst wenn die Bundesregierung die Ankündigung eines potenziellen Investitionspakets für die IT-Infrastruktur von Schulen bereits feiert: Die Liste der offenen Fragen zum „Digitalpakt #D“ ist auch nach der Pressekonferenz zu lang, um sich heute schon zu freuen.
Der BND darf künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln, also etwa Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen. Der Bundestag hat dem nun zugestimmt.
Der Europäische Gerichtshof hat seine lang erwartete Entscheidung zu offenen Netzen verkündet. Für WLAN-Anbieter gibt es weiter keine Rechtssicherheit: Sie können zu Passwortsicherung und Identitätsprüfungen verpflichtet werden – und müssten für solche gerichtlichen Anordnungen wohl die Kosten tragen.
Die heute vorgestellten Pläne der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform und zur Neuregelung der Telekommunikationsmärkte werden mit Kritik überschüttet.
Mit einem Eilbeschluss hat der Bundesrat das Gesetzespaket befürwortet, mit dem der BND künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln darf.
Datenprofile von Nutzern werden gesammelt und verkauft. Nach einer Studie von TNS Emnid sind 63 Prozent der Befragten darüber besorgt, dass sie nicht wissen, wer ihre Daten nutzt.
Mit welchen Techniken schaffen es die Apps, unser Verhalten zu beeinflussen? Was sind die Voraussetzungen dafür, dass wir uns überhaupt manipulieren lassen? Und wie wichtig ist Behaviour-Design für heutige Technologie-Unternehmen geworden?
Wer sein voreingestelltes individuelles WPA2-Passwort nicht ändert, verletzt laut BGH nicht seine Sorgfaltspflicht. BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 220/15
Der deutsche Arbeitsmarkt steht mit der bevorstehenden Digitalisierung der Wirtschaft nach Prognosen von Arbeitsmarktforschern vor einer massiven Job-Umschichtung.
Die Krise der klassischen Medien hat Donald Trumps Durchmarsch ins Weiße Haus ermöglicht. Der Journalismus muss die Kontrolle im Internet wieder erlangen - derstandard.at/2000047390987/Zwei-Klassen-von-Informationen
Ab 2022 werden sämtliche Anträge, Erklärungen, Schriftsätze und Erwiderungen nur noch auf elektronischem Wege laufen. Richter, Notare und Anwälte stellen um auf digitale Kommunikation. Viele Fragen sind offen.
Der BND soll das Netz umfassender ausspionieren und Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland abschnorcheln dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett befürwortet.
Ist sie nun ein fehlerdurchsetzter Hort des irrelevanten Halbwissens - oder die zu recht erfolgreichste Sammlung von Texten, Bildern und Links des Internets? Acht Thesen zur Nutzung der Wikipedia und den Folgen.