Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Schiedsgerichte in Bezug auf Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten bestehende Rechtsvereinbarungen nicht einfach umgehen können. Mit anderen Worten: Nichtstaatliche Schiedsgerichte innerhalb der EU sind laut dem Urteil unvereinbar mit EU-Recht.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Schiedsklauseln zwischen EU-Staaten sind unzulässig. Das hat nicht nur für Unternehmen weitreichende Folgen.
Seit Donald Trump auf Handelskrieg setzt, zetern seine Gegner - die plötzlich vergessen haben, dass sie selbst, Stichwort TTIP, auch nicht immer nur freien Handel wollten. Ein Zwischenruf.
Anlässlich der heutigen Debatte (2. März) über das EU-Kanada-Handelsabkommen CETA im Deutschen Bundestag verweisen wir auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Zuge der von Mehr Demokratie, Campact und foodwatch initiierten Bürgerklage "Nein zu CETA" haben wir zuletzt kritisiert, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes durch die Auslegungs- und Zusatzerklärungen zu CETA nicht vollständig erfüllt sind. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA grundgesetzkonform ist, muss das Gericht noch treffen.