EU-Bürger, die an viel befahrenen Straßen wohnen, können "bei den zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken", wenn sie Grund zur Annahme haben, dass die Grenzwerte für Feinstaubpartikel überschritten werden. Das geht aus einem Urteil des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften in Luxemburg hervor, das am heutigen Freitagvormittag veröffentlicht wurde.
Damit sei dem Recht auf saubere Luft europaweit mehr Geltung verschafft worden, kommentiert der Kläger Dieter Janecek das Urteil. "Niemand kann sich mehr aus der Verantwortung stehlen." Mit dem Urteil sei der Handlungsdruck auf die Behörden deutlich gewachsen, bisher ineffektive Umweltzonen Schritt für Schritt zu verschärfen.