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    Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz, bezeichnet das von den Printverlagen geforderte Leistungsschutzrecht als „ allgemeine Zwangsgebühr für Presseerzeugnisse". Man wolle „eine GEZ für Verlage“ schaffen. Das Vehikel, das man hierfür bemühe sei zwar das das Urheberrecht, aber um urheberrechtliche Fragen gehe es im Grunde nicht. „Die Verlage sehen ihr Geschäftsmodell durch das Internet gefährdet, weil sie es nicht geschafft haben, Paid-Content-Modelle im Netz zu etablieren“, so der Anwalt.
    13 years ago by @immaterialgut
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    Nutzer interessieren sich offensichtlich doch für die Produktionsbedingungen ihres Lesestoffs. So bestraften Anzeigenkunden das Magazin Cook Source mit Kündigung, nachdem eine Bloggerin öffentlich gemacht hatte, dass Cook Source nicht nur ihren Text ungefragt und unbezahlt abgedruckt hatte, sondern auch folgende Antwort auf die Beschwerde der Autorin abgab: “But honestly Monica, the web is considered "public domain" and you should be happy we just didn't "lift" your whole article and put someone else's name on it!" Nachdem die Autorin Monica Gaudio den content-Klau auf ihrem Blog bekannt machte, flutete eine Empörungswelle über Twitter und Facebook, Anzeigenkunden kündigten dem Magazin sogar, das bereits zuvor durch ähnliches Verhalten auffällig geworden war.
    13 years ago by @immaterialgut
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    Aus der "Südeifeler Erklärung der Bloggerin ´opalkatze´: "Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Bloggern und im Netz publizierenden Journalisten, ohne um Erlaubnis zu fragen, geschweige, dafür zu bezahlen. Das bedroht auf die Dauer die Erstellung von Qualitäts-Inhalten und von unabhängigem Journalismus. Wir treten deswegen entschieden dafür ein, den Schutz geistigen Eigentums im Internet weiter zu verbessern. Freier Zugang zu Webseiten bedeutet nicht zwingend kostenlosen Zugang. Wir widersprechen aber all jenen, die behaupten, dass Informationsfreiheit erst hergestellt sei, wenn alles kostenpflichtig zu haben ist. Der freie Zugang zu unseren Angeboten soll erhalten bleiben, zum Verschenken unseres Eigentums ohne vorherige Zustimmung möchten wir jedoch nicht gezwungen werden.Wir würden deshalb die Entschlossenheit von Bundesregierung, Landesregierungen und den im Bundestag vertretenen Parteien begrüßen, die Rechte von Urhebern zu respektieren, und nicht weiter die Anpassung des Internets an rein pekuniäre und merkantile Interessen zu betreiben...Gesetzgeber und Regierung auf nationaler wie internationaler Ebene sollten jedoch den Schutz der geistigen Wertschöpfung von Urhebern besser gewährleisten...Keine Demokratie gedeiht ohne unabhängiges Bloggen und unabhängigen Journalismus. Wissen entsteht auch durch faire Beteiligung anderer an dessen Nutzung." In einem anderen Blogbeitrag meint ´opalkatze´: "Läge den Verlegern wirklich an der Qualität, würden sie Journalisten – angestellte und freie – ordentlich bezahlen, sorgfältige Recherche ermöglichen und nicht dpa-Meldungen frisieren, Anzeigentexte nicht wie eigene erscheinen lassen, keine Redaktionen drastisch verkleinern oder schliessen. Und, vor allem, sie würden mit zwei einfachen HTML-Befehlen in den Artikelheadern Suchmaschinen abweisen. Punkt, Ende der Diskussion." http://opalkatze.wordpress.com/2009/11/19/allheilmittel/
    13 years ago by @immaterialgut
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    irights.info sieht seine Befürchtungen bestätigt: "Die Gewerkschaften der Journalisten ver.di und DJV erklären in dem Papier ihre „grundsätzliche Unterstützung“ des Leistungsschutzrechts". "wenn es darum geht, wie die Vergütung zwischen Journalisten und Verlagen aufgeteilt werden soll, sind sich die Gewerkschaften und die Verleger uneinig". Journalisten und Presseverlage seien sich „darin einig, dass der Gesetzgeber den Verlagen im Interesse der gesamten Branche und zur Stabilisierung des Pressewesens die Chance zum Schutz ihrer wirtschaftlichen und organisatorischen Leistung geben sollte“. - irights.info verweist in diesem Zusammenhang auf die gegensätzliche Position z.B. der Freischreiber, die einfach übergangen würde. "Für den „Schutz des Presseverlegers“ sollen neue Paragrafen 87f und 87g in das Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingefügt werden. Während das Recht und seine Einzelheiten in Paragraf 87f definiert werden sollen, soll sich Paragraf 87g der Wahrnehmung dieses Rechts widmen...Welche Verwertungsgesellschaft hierfür zuständig sein soll, ist offenbar zwischen den Gewerkschaften und den Verlagen umstritten.Während die Verlage in der Vergangenheit geäußert haben, eine eigene Verwertungsgesellschaft gründen zu wollen, sprechen sich ver.di und DJV dafür aus, hiermit die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zu betrauen, also die Instanz, die seit ehedem bestimmte Rechte und Ansprüche von Verlagen und Autoren wahrnimmt." Weitere Kritik von irights.info: "Es ist und bleibt unklar, wie man das Recht an den Beiträgen und das Recht am „Presseerzeugnis" in der Praxis trennscharf abgrenzen soll." Ein Ausschließlichkeitsrecht (wie es sowohl die Verlage als auch die Gewerkschaften fordern) gelte immer zugunsten des Rechteinhabers gegenüber jedermann. Die Klausel „Das Recht kann nicht zum Nachteil der Urheber geltend gemacht werden, deren Beitrag im Presseerzeugnis erschienen ist“ ist irights.info zufolge also äußerst fragwürdig und lasse viel Interpretationsspielraum. Der Nutzer eines Ausschließlichkeitsrecht müsse in jedem Fall vor jeder Verwendung des jeweiligen Inhalts Rechte einholen, statt lediglich für die Nutzung zu zahlen. "So dürften etwa die „Mitarbeiter einer Bank“ (die als Beispiel herangezogen wurden) so lange keine Beiträge mehr von FAZ.net oder Spiegel Online lesen, bis sie oder ihr Arbeitgeber mit der Verwertungsgesellschaft einen Vertrag geschlossen haben." Ein Hauptkritikpunkt: "Ohne weitere Informationen ist daraus nicht erkennbar, dass nicht-gewerbliche Online-Nutzungen von „Presseerzeugnissen“ keine Ansprüche der Verlage auslösen können." irights.info macht außerdem auf einen weiteren Punkt aufmerksam: "Im Übrigen könnte die Formulierung zu einem Resultat führen, dass wahrscheinlich weder Verleger, noch Gewerkschaften beabsichtigen: Da man im Zweifel davon ausgehen kann, dass es für viele Urheber eher nachteilig ist, dass ihre Verleger das Leistungsschutzrecht gegenüber Suchmaschinen, News-Aggregatoren oder Lesern ausüben, weil hierdurch die Verbreitung und Publizität im Zweifel erheblich eingeschränkt würde". Immerhin: "Das Zitatrecht soll immerhin auch gegenüber dem Leistungsschutzrecht gelten." Man könne nur hoffen, dass sich Google etc. mit der Verwertungsgesellschaft einigen, um die Online-Suchmaschinen wieder in Betrieb nehmen zu können. !FAZIT: "Würde der Gesetzgeber diesen Forderungen Folge leisten, würde das unweigerlich zu einer nie da gewesenen Rechtsverwirrung führen und die Berichterstattung und Informationsvermittlung sowie -beschaffung in einer Weise beeinträchtigen, die bislang nur in Ansätzen absehbar ist. Die Entwürfe machen mehr als deutlich, dass die vielfältigen Kollateralschäden mit gesetzlichen Formulierungen nicht vermieden werden können. Sie sind vielmehr eine Folge der Idee des Leistungsschutzrechts für Presseverleger selbst."
    13 years ago by @immaterialgut
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