Leitsätze:
1. Zur Abgrenzung von Lichtbildwerken (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) und einfachen Lichtbildern (§ 72 UrhG) sowie einfachen Lichtbildern als Dokumente der Zeitgeschichte (§ 72 Abs. 3 UrhG F: 1985).
2. Zur Dauer der Schutzfristen von bislang nicht erschienenen Lichtbildwerken und zeitgeschichtlich-dokumentarischen (einfachen) Lichtbildern, die zwischen 1930 und 1942 geschaffen wurden und deren Schöpfer am 17. 10. 1966 verstorben ist.
Johannes Agnolis Abschiedsvorlesung WS 89/90 FU-Berlin: Er zeigt „was es heißt, den Antagonismus gegen Herrschaft und Ausbeutung zu praktizieren und ihn zugleich zu denken.“ -- Der Link zum Kapitel 14 stimmt nicht!
Haftungsausschl�sse findet man in allen Bereichen des Internets: ob in E-Mails, bei Verlinkungen oder beim Produktverkauf, jeder m�chte die eigene Verantwortlichkeit so weit wie m�glich beschr�nken. Die Wirksamkeit ist jedoch umstritten....
DRQEdit hat das Ziel, die deutschsprachige juristische Literatur des 15. und 16. Jahrhunderts als Corpus im WWW verfügbar zu machen. Damit geht es um die Rezeption des römischen Rechts, um die Übernahme des an den Universitäten gelehrten Ius commune in Normtexte und juristische Gebrauchsliteratur. Diese Werke sind zum großen Teil schwer zugänglich - für wenige gibt es moderne Editionen; die übrigen gibt es oft nur in wenigen Exemplaren, für deren Benutzung man den jeweiligen Handschriftenlesesaal vor Ort aufsuchen muss.
- *1960, Studium der Geschichte und Politikwissenschaft in Wien; lebt dort als Historiker und Publizist; wertkritisch - Autor bei http://www.krisis.org/navi/franz-schandl - via: http://audioarchiv.blogsport.de/2009/04/01/franz-schandl-zur-kritik-der-demokratie/
Ihre Zufriedenheit ist unser zentrales Anliegen. Hier finden Sie alle Informationen zu Ihren Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätung, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen.
Ingo Elbe: Anonyme Herrschaft. Zum Verhältnis von Reichtum und Subjektivität Detlev Claussen: Ist Adornos Imperativ überholt? Gunzelin Schmid Noerr: Aktualität der ‚Dialektik der Aufklärung‘ -- Claussen bei „Sternstunde Philosophie“: http://www.youtube.com/watch?v=75l6aUXhZEU
Der BGH hat den rechtssicheren Einsatz einer "Tell-a-friend"-Funktion fast unmöglich gemacht. Wenn Sie eine Funktion zum Versand von Empfehlungsemails einsetzen, sollten Sie daher deren weitere Nutzung neu überdenken.