Ab 25. Mai 2018 wird die EU Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft treten. Was muss nun beachtet werden, um nicht in die Abmahnfalle zu geraten?
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
Als im Jahre 2001 das BDSG novelliert wurde, veröffentlichte die GDD die erste Ausgabe der „Praxishilfen“ zu Verarbeitungsübersicht, Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle. Zum Konzept der Reihe gehörten schon damals prägnante und unmittelbar verwertbare Handreichungen für den betrieblichen Datenschutzalltag.
Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 24. Mai 2016 beginnt nun eine neue Zeitrechnung. Die GDD-Praxishilfen erscheinen daher fortan in neuem, klaren Design und mit neuer Zählung ausschließlich als PDF-Dateien.
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Die klassischen Gatekeeper des analogen Mediensystems (Redaktionen, Medieneigentümer) sind durch die Many-to-many Kommunikation geschwächt. Jeder kann heute zu niedrigen Kosten seine Sicht der Dinge verbreiten.
Projektseite zum Urheberrecht in der digitalen Welt mit Nachrichten, Diskussionsforum und umfangreichen Informations- und Unterrichtsmaterialien, getragen vom Berliner Mikro e. V. Wurde zwischen 2004 und 2006 vom Bundesministerium für Verbraucherschutz gefördert.
Übersichtsseite des Heise-Verlags zur Auseinandersetzung um die Reform des Urheberrechts (insbesonder zum 2. Korb der Reform des Urheberrechtsgesetzes) – eine der besten Informationsquellen zu den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich.
Betreiber: Bundesministerium der Justiz; juris GmbH "Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert. Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Vorschriften vorgehalten, bis sechs Monate seit Inkrafttreten verstrichen sind. Dort können folglich auch die Texte der den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde liegenden Änderungsvorschriften aufgerufen werden. Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt."
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will mit einer Musterklage gegen die Universitätsbibliothek Würzburg erreichen, dass gesetzlich begünstigte öffentliche Einrichtungen Werke aus ihrem Bestand erst nach Lizenzverhandlungen mit Verlagen digital zugänglich machen dürfen. Die Interessensvertretung will im Auftrag besonders betroffener Verlage wie C.H. Beck laut einem Bericht des Buchreports dafür kämpfen, dass Bibliotheken vor der Bereitstellung von Büchern über elektronische Leseplätze prüfen müssen, ob der Verlag selbst eine digitale Version anbietet.
J. Eltzschig, and J. Wenzel. Tutorium Jura Springer-Verlag Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg, 3. überarbeitete und erweiterte Auflage edition, (2008)Online-Ressource : v.: digital.