Digitalisierung verändert das Arbeiten im Dienstleistungssektor. Wo liegen Gefahren, wo liegt emanzipatorisches Potenzial? ver.di begleitet die Entwicklungen aus kritischer Gewerkschaftsperspektive und macht sich für die Umsetzung von Leitlinien für Gute Digitale Arbeit stark. Die Beschäftigten müssen an den Arbeitsgestaltungsprozessen beteiligt und ihre Interessen gewahrt werden. Denn Gute Arbeit heißt Beteiligung.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus der Feder von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für völlig unzureichend.
Festanstellungen waren gestern. Heute wächst die Zahl der Freelancer rasant. Sie unterbieten sich mit Billigangeboten. Und die Lobby schreit nach noch mehr Deregulierung.
Das AiB Sonderheft zum Thema Crowdsourcing bietet Analysen und Einschätzungen sowie gewerkschaftliche Positionierungen rund um das Thema Crowdworking und Crowdsourcing.
Phänomene wie Crowdworking und Crowdsourcing sind auf dem Vormarsch und versprechen den Unternehmen neue Flexibilität und weniger Kosten. Unterminiert werden dabei arbeitsrechtliche Schutzstandards und Mitbestimmungsrechte; prekäre Arbeitsverhältnisse entstehen.
Das Bundeswirtschaftsministerium und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wollen dafür sorgen, dass Geschäfts- und Arbeitsprozesse die informationelle Selbstbestimmung gewährleisten.
BMBF stellt gemeinsam mit BDI, ver.di und Fraunhofer-Gesellschaft das Programm für Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen vor [Pressemitteilung 085/2014]
Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, hat nach einer demokratischen Raumordnung für die vernetzte Welt gerufen. Er warnt davor, unüberlegt mit der digitalen Agenda im Big-Data-Zeitalter fortzufahren.
Die Pressefreiheit wird durch einen ausnahmslosen gesetzlichen Mindestlohn auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Dr. Bodo Pieroth und Dr. Tristan Barczak von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erstellt haben.
„Auch wenn die Zeitungsverleger etwas anderes behaupten: Ein Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller ist keine Gefahr für die Pressefreiheit und stellt keinen Eingriff in Grundrechte dar. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping beruhen, sind schlichtweg inakzeptabel“, erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, anlässlich der wiederholten Forderung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Zustellbranche vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Die Große Koalition strebt beim TTIP einen „zügigen Abschluss“ an. Befürworter werben mit angeblich positiven Wirkungen auf Wachstum, Preise, Arbeitsplätze. Bislang bekannt gewordene Inhalte deuten aber in eine ganz andere Richtung: Es droht eine Absenkung von Sozial-, Umwelt-, Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards…
Als vor einigen Wochen die deutsche Ausgabe der „Huffington Post“ online ging, war die Aufregung groß. In den Vorab-Kommentaren wurde einmal mehr das Ende des Journalismus beschworen, sollte sich dieses Gratisangebot durchsetzen – ein Gratisangebot, derer es im Netz ja wirklich reichlich gibt, das sich aber dadurch unterscheidet, dass nun auch noch die Autorinnen und Autoren gratis arbeiten sollen. Das Geschäftsmodell der „HuffPo“ sieht nämlich vor, bis auf einen Nukleus festangestellter Redakteure ihre Schreiberinnen und Schreiber umsonst Inhalte liefern zu lassen – für Ruhm, Relevanz und Reichweite.
Treibt sie Arroganz, Verzweiflung oder Fehleinschätzung? Die Burger King Filialbesitzer Ergün Yildiz und Alexander Kolobov haben laut übereinstimmenden Berichten von Kölner Stadt-Anzeiger und NGG-Gewerkschaftern jetzt den Union Buster Helmut Naujoks …