Das Collaboratory ist ein Expertenkreis, in dem Akteure aus Wissenschaft, Verbänden, Daten- und Verbraucherschutz sowie aus Internetunternehmen zusammenkommen. Es wurde von Google Deutschland initiiert, um gemeinsam an Lösungsansätzen zu gesellschaftlichen Fragen rund um das Internet zu arbeiten.
Der Think Tank "Collaboratory" des Suchmaschinenkonzerns hat "Leitlinien für ein Regelungssystem für kreative informationelle Güter" vorgestellt, die sich für eine Abkehr von der "naturrechtlichen Logik" des "geistigen Eigentums" stark machen.
Rundfunkveranstalter, Musikindustrie und GEMA, der Buchhandel und die Filmwirtschaft haben sich zusammengeschlossen, um die technisch getriebene Netzpolitik auf die Bedeutung der Inhalte auszurichten und gemeinsame Kernforderungen durchzusetzen.
Am Donnerstag ließ die Münchner Staatsanwaltschaft das Büro von Attac in Frankfurt durchsuchen. Angeblich, um ein Dokument sicherzustellen, dass völlig legal auf der Homepage des Netzwerks steht. Alles an diesem Vorgang ist hochnotpeinlich.
Zum einen beklagen Europas Regierungen die digitale Spaltung, zum anderen jagen sie Filesharer und beschädigen so die Demokratie. Was uns der „war on filesharing“ kostet. (Sandro Gaycken)
Das Anti-Piraterie-Abkommen sei eine extrem schlechte und einseitige Vereinbarung, erklärte Douwe Korff, Rechtswissenschaftler an der London Metropolitan University, bei der Vorstellung einer neuen ACTA-Studie. Es müsse eingestampft werden.
Lupe, der Satire-Blog — die schaffhauser nachrichten druckte ungefragt, unhonoriert und ohne das wissen und einverständnis der autorin, einen ganzen beitrag aus dem blog batz.ch (forum für schweizer wirtschaftpolitik) in der printausgabe der zeitung ab.
In einem beunruhigenden Text hat die Deutsche Content Allianz ihre Position pro ACTA festgehalten. Problematisch ist daran nicht allein, dass sich die Verbandsarbeiter mit keinem Wort zum völlig undemokratischen und von Fachleuten scharf kritisierten Entwicklungsprozess von ACTA äußern.
Ein überaus restriktives Urheberrecht schadet der Verfügbarkeit von Büchern: US-Forscher kritisieren schädliche Folgen langer Schutzfristen, deutsche Bibliotheken beklagen, dass sie fast vergessene Werke kaum digitalisieren dürfen. So verschwinden Bücher, womöglich für immer.
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Philippe Aigrain, Mitgründer der NGO La Quadrature du Net und Verfasser des Anfang des Jahres in englischer Sprache erschienenen Buchs “Sharing”, versucht nun mit 14 Thesen zu Urheberrecht und digitaler Kulturpolitik diese Debatte anzustoßen.
Im Rahmen der Debatte zu einem moderneren Verwertungsrecht haben sich 51 Drehbuchautoren, die regelmäßig für den Tatort schreiben, zu Wort gemeldet. Zu diesem Brief möchten 51 Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) hier ein paar Anmerkungen loswerden.
E. Höffner. Verlag Europäische Wirtschaft, München, (2010)zugl.: München, Univ., Diss. u.d.T.: Höffner, Eckhard: Die Entstehung des Urheberrechtschutzes in Deutschland, Großbritannien und Frankreich.
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. edition, (2001)