Gerichtsurteil schränkt Privatkopie ein. - Die Bibliothek der TU Darmstadt darf ihren Nutzern keinen Ausdruck aus digitalisierten Werken ermöglichen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Ende November 2009 entschieden.
Bibliotheken dürfen urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern an Terminals zugänglich machen, müssen aber gleichzeitig sicherstellen, dass ein urheberrechtswidriger Missbrauch der eingescannten Werke ausgeschlossen bleibt. Deshalb dürfen diese Werke nur an reinen Leseterminals zugänglich gemacht werden, an denen technische Vorkehrungen getroffen wurden, die eine Weiterverbreitung durch Vervielfältigung oder Ausdrucken verhindert. Das geht aus der soeben begründeten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Verfahren zwischen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt und dem Verlag Eugen Ulmer hervor. - boersenblatt.net
Der Börsenverein hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Antrag des Ulmer Verlags auf Einstweilige Verfügung gegen die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt als Erfolg gewertet. Sie sei ein wichtiger Schritt für den Schutz des geistigen Eigentums. Die Richter untersagten der Bibliothek, ihre Leseterminals auch als Downloadstationen für Lehrbuchinhalte zu nutzen, und bestätigten insofern die Vorinstanz. Das Recht, Bücher kostenlos am Bibliotheksbildschirm zu lesen, dürfe nicht mit der Berechtigung, Privatkopien für den eigenen Gebrauch anzufertigen, verknüpft werden, so das OLG. Boersenblatt.net hat mit Achim Bonte, Stellvertreter des Generaldirektors der Sächsischen Landesbiliothek in Dresden, gesprochen und ihn um eine Einschätzung aus Bibliothekssicht gebeten.
Eine Petition an den Bundestag will erzwingen, dass öffentlich geförderte wissenschaftliche Publikationen unentgeltlich im Internet einsehbar sind. Mittlerweile liegt die Zahl der Unterzeichner bereits bei mehr als 10.000. Ihre Argumente sind durchaus nachvollziehbar. - Welt.de
Der deutsche Bibliotheksverband nimmt Stellung zum Urteil des OLG Frankfurt im Verfahren Eugen Ulmer Verlag gegen Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt: "Es kann doch nicht sein, dass wir bei der digitalen Informationsversorgung auf den Stand mittelalterlicher Schreibstuben zurückgeworfen werden, in denen wichtige Texte mühsam von Hand abgeschrieben wurden", wird Gabriele Beger, Vorsitzende des dbv, in dem Schreiben zitiert.
Im digitalen Zeitalter wird Wissen neu organisiert – aber von wem? In der Debatte um Markt-Macht, geistiges Eigentum und Open Access prallen Welten aufeinander. Im Test: «Google Buchsuche», «Wikipedia» und die neuen Bücher zum Thema. - Kultiversum.de
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Hat Deutschland im 19. Jahrhundert einen industriellen Aufstieg erlebt, weil das Land kein Urheberrecht kannte? Mit dieser Analyse sorgt ein Münchner Wirtschaftshistoriker für Aufsehen.
Nach einer Entscheidung des OLG München könnten auf die Bundesländer Nachzahlungen in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro zukommen. Damit soll die Nutzung von Fachliteratur in den Universitätsbibliotheken rückwirkend abgegolten werden. André Niedostadek über ein Urteil mit weniger urheberrechtlicher, dafür umso mehr wirtschaftlicher Brisanz.
In der Debatte um den Schutz geistigen Eigentums im Netz sind die Fronten verhärtet. Befürworter und Kritiker befehden und stigmatisieren sich wechselseitig. Warum eigentlich? Ein Essay von Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen.