Nationale Büchereien arbeiten mit Archiven, Museen und Rechteinhabern derzeit unter Hochdruck daran, im November rund zwei Millionen Kulturwerke Europas online präsentieren zu können. Zu diesem Zeitpunkt soll der Prototyp der geplanten Europäischen Digitalen Bibliothek fertig sein, erklärte Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am heutigen Freitag auf der Konferenz "Free Access and Digital Divide" im Auswärtigen Amt in Berlin. Nach dem Plan der EU-Kommission solle das Portal weit über einen Bibliothekskatalog hinausgehen und einen mehrsprachigen "Zugriffspunkt für das gesamte Kulturerbe" bieten. Um Verwechslungen mit dem bereits bestehenden Verbund The European Library (TEL) auszuschließen und die Fixierung auf Bücher aufzuheben, haben sich die Träger auf eine Umbenennung des ambitionierten Projekts in "Europeana" geeinigt, berichtete Niggemann. Eine Demoseite sei dafür vor kurzem online gegangen, über die sich die Macher Anregungen für die erste stabile Version erwarten.
Das Gesetzgebungsverfahren für den zweiten, strafrechtlichen Teil der EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) ist noch einmal ins Stocken geraten. Aktueller Streitpunkt des bereits vom EU-Parlament im April verabschiedeten Richtlinienentwurfs ist die Frage, ob Parallelimporte von Originalgütern kriminalisiert werden sollen oder nicht. Das Parlament hatte im Frühjahr dafür gestimmt, dass Parallelimporte aus den geplanten strafrechtlichen Vorschriften herausgenommen werden. Nach der bereinigten Fassung sollen "nicht vom Rechteinhaber genehmigte" Parallelimporte nun aber doch strafrechtlich geahndet werden. Das widerspricht dem erklärten Willen des Parlaments, sagt die Grünen-Abgeordnete Eva Lichtenberger. Sie hat sich nun in einem Brief an Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering gewandt.
Der EU-Wettbewerbsrat hat auf seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag in Brüssel einen "Fortschrittsbericht" (PDF-Datei) der portugiesischen Ratspräsidentschaft zum Aufbau einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit angenommen, doch es gibt noch Streit um einige Kernpunkte. Spanien etwa macht sich Sorgen, dass mit dem Vorstoß die Zentralisierung zu weit geht und in vielen Fällen Englisch de facto Verhandlungssprache würde. Vor allem Deutschland und Frankreich liegen sich derweil in der Frage in den Haaren, ob Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen in Patentauseinandersetzungen gemeinsam schon in erster Instanz behandelt werden sollen. Die Bundesregierung pocht hier auf das eigene Modell der Trennung dieser Verfahren. Auch der Zeitpunkt und die Form der Einbindung eines künftigen Gemeinschaftspatentes in das Prozedere sind noch umstritten.
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat die Einrichtung eines Forums vorgeschlagen, in dem Verwertungsgesellschaften und die Geräteindustrie eine gemeinsame Basis zur Festsetzung von Vergütungen für Privatkopien finden sollen. Er wolle einen Prozess in Gang bringen, in dem die Hauptteilnehmer der Debatte in Ruhe offene Punkte besprechen, erklärte der Ire bei einer Anhörung in Brüssel. Dabei sollten auch die gegensätzlichen Positionen geglättet werden, welche beide Seiten im Rahmen einer Konsultation zur Zukunft der Urheberrechtsabgaben bezogen hätten.
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Konkret schlägt der Kommissar vor, vor allem drei Punkte in dem Diskussionsforum zu beratschlagen: Zunächst sei ein Mittel gegen "Schwarzfahrer" zu finden. McCreevy bezog sich damit auf Händler, die keine Pauschalvergütungen bezahlen und somit die Bürden anderen aufdrücken. Zweitens sollte die Praxis der Rückerstattung für gezahlte Kopiervergütungen verbessert werden in Fällen, in denen elektronische Geräte in andere Mitgliedsstaaten exportiert werden und dort neue Abgaben anstehen. An dritter Stelle wünscht sich der Binnenmarktregulierer die Ausarbeitung "breiter Prinzipien, wie Urheberrechtspauschalen unter Einbezug künftiger technischer Entwicklungen berechnet werden könnten".