Demnächst wird das „Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen" (CETA) der EU mit Kanada den Bundestag beschäftigen. Nur wenn es in einem langwierigen und schwierigen Verfahren vom EU-Parlament und von sämtlichen Mitgliedstaaten ratifiziert wird, hat die „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft" (TTIP) mit den USA eine realistische Chance.
Falls die geheimen Verhandlungen zwischen den Unterhändlern beider Seiten darüber bis zur amerikanischen Präsidentschaftswahl im November nicht beendet sind, könnte sich das Zeitfenster sogar für beide Abkommen schließen.
Manches spricht deshalb dafür, dass die jüngste Generaloffensive des Neoliberalismus im Sande verläuft: CETA und TTIP stehen möglicherweise vor dem Scheitern.
Hannes Swoboda, Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, und der zuständige Berichterstatter David Martin plädieren dafür, das Anti-Piraterie-Abkommen zurückzuweisen. Die Einschätzung des EuGH solle nicht abgewartet werden.
Der bayerische Datenschutzbeauftragte legt seinen Bericht zum Staatstrojaner vor. Die Reaktionen vermitteln eine deutliche Botschaft: Weiterhin soll bestehendes Recht gebrochen werden. (Von Frank Rieger)
Der Verfassungsrechtler Martin Kutscha hat große Zweifel daran, dass der Regierungsentwurf zur Verlängerung von Befugnissen aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das Anti-Piraterie-Abkommen sei eine extrem schlechte und einseitige Vereinbarung, erklärte Douwe Korff, Rechtswissenschaftler an der London Metropolitan University, bei der Vorstellung einer neuen ACTA-Studie. Es müsse eingestampft werden.
Mit viel Getöse hat eine Initiative von Netzaktivisten, Politikern, Wissenschaftlern, Schriftstellern, Journalisten und Bürgerrechtlern eine „Charta der Digitalen Grundrechte“ präsentiert. Doch die gut gemeinte Idee hat mit der „Bill of Rights“, die Web-Erfinder Tim Berners-Lee 2014 für das globale Netz forderte, wenig zu tun.
Bereits zum zweiten Mal urteilt der Europäische Gerichtshof, dass eine anlasslose Vollprotokollierung unseres Onlinelebens grundrechtsfeindlich ist. Wir sind gespannt, welche Auswirkungen dieses Urteil auf unsere kommende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben wird.
Die Phalanx der Abwiegler, Herunterspieler und Ungerührten formiert sich. Ist doch nicht schlimm, wenn die Geheimdienste uns überwachen, sagen sie. Dabei verkennen sie die Dimension dessen, was uns droht: Wer Daten abzweigt, kann sie auch manipulieren.
Dank den Hinweisen aus den USA seien in Deutschland Anschläge verhindert worden, sagt der Innenminister. Kritik an der Datenüberwachung durch den NSA sei unangebracht.
Der Psychologe Ahmad Mansour hält es für einen "Jahrhundertfehler", dass muslimische Verbände die Aufgabe übernehmen, Flüchtlinge zu integrieren. Sie seien nicht geeignet, weil verantwortlich für Parallelgesellschaften, sagte Mansour im Dlf. Den Kirchen warf er vor, die Nähe zu konservativen Islam-Verbänden zu suchen - "aus Angst, die Macht zu verlieren."
Im Oktober legte Dr. Kreß das Gutachten „Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht – sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten“ im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung vor. Bevor es demnächst in Buchform erscheinen wird, erläutert der Professor für Sozialethik und Systematische Theologie an der Universität Bonn hier seine Sicht auf die Problematik des kirchlichen Arbeitsrechts im Zusammenhang mit den Grundrechten.
Die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung führen seit Jahren, mit gewissen Modifikationen, immer dieselben Argumente ins Feld. Grund genug, die gängigsten Begründungsansätze einmal zusammenfassend unter die Lupe zu nehmen.
?. Beschäftigung & soziale Angelegenheiten Amt für Amtliche Veröff. der Europ. Gemeinschaften, Luxemburg, Ms. abgeschlossen im Februar 1999 edition, (1999)
{. Baur, and {. Moraing. Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln Nomos Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. edition, (1994)