Rundfunkveranstalter, Musikindustrie und GEMA, der Buchhandel und die Filmwirtschaft haben sich zusammengeschlossen, um die technisch getriebene Netzpolitik auf die Bedeutung der Inhalte auszurichten und gemeinsame Kernforderungen durchzusetzen.
Hannes Swoboda, Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, und der zuständige Berichterstatter David Martin plädieren dafür, das Anti-Piraterie-Abkommen zurückzuweisen. Die Einschätzung des EuGH solle nicht abgewartet werden.
In der heutigen Ausgabe der taz ist unter dem Titel “Schulbuch sucht legale Nachfolger” ein lesenwerter Artikel von Felix Schaumburg und Jöran Muuß-Merholz – den es auch in einer längeren Version gibt – erschienen, der anschaulich schildert, warum das geltende Urheberrecht pädagogisch gebotene Unterrichtskonzepte erschwert und behindert.
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.
Mit dem Schutzrecht für Presseverlage drohten jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und Abmahnwellen, meint der Informationsrechtler Thomas Hoeren. Er reiht sich in die Phalanx der Kritiker ein, die vor der Anhörung im Bundestag Stellung beziehen.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.
Eine Liquid Democracy-Plattform für die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, auf der verteilte, offene Gruppen kooperativ Vorschläge erarbeiten und abstimmen können.
Mit ihren Handlungsempfehlungen haben sich die Abgeordneten in der Internet-Enqueteteils deutlich von bisher im Bundestag vertretenen Positionen zum Urheberrecht abgegrenzt. Überraschende Ergebnisse gibt es auch bezüglich einer Kulturflatrate.
Dem Dachverband der Schulbuchverlage ist es gelungen, den Kultusministern aller Länder einen Vertrag aufzuschwatzen, der Lehrer und Schüler gleichermaßen unter Generalverdacht stellt. (Von Udo Vetter)
Der Verdi-Bundesvorstand hat das Positionspapier „Internet und Digitalisierung – Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts“ verabschiedet. Das Papier strotzt vor Unkenntnis und analytischen Kurzschlüssen (vom schlechtem Stil zu schweigen). Die Herausforderungen der Zukunft an das Urheberrecht wird Verdi mit den darin vertretenen Positionen jedenfalls nicht bestehen.
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Untersuchung plädiert für die Einführung eines Systems der „abgestuften Erwiderung“ auf Rechtsverletzungen beim Filesharing. Der Einbezug von Providern sei zulässig.
Warum im digitalen Wandel das Urheberrecht das verbietet, was pädagogisch geboten ist. Den Schulen droht ein Kulturkampf. Oder: Das Schulbuch, König der alten Schulmedien, stirbt. Sein Nachfolger steht bereit – wird aber vom aktuellen Urheberrecht blockiert. Ungekürzte Version des Artikels in der taz vom 2.5.2012. (Von Felix Schaumburg und Jöran Muuß-Merholz)
Der Beitrag Nicht das Urheberrecht ist das Kernthema ist von der taz verlinkt worden: Frédéric Valin faßt unter dem Titel Fortschritt ins dunkle Mittelalter den Stand der Debatte zusammen, kommt aber ebenfalls nicht zu einer Lösung - was ihn nicht hindert, schon in der Überschrift zu fordern "Die Piraten müssen das Problem Urheberrecht endlich lösen". Und da ist der Kern des Problems dann schon wieder, gleich im Titel.
Schon der Verdacht reicht aus: Obwohl eine Rentnerin nach eigenen Angaben weder Computer noch Router besitzt, muss sie einer Anwaltskanzlei 650 Euro zahlen - wegen vermeintlicher Verbreitung eines raubkopierten Hooligan-Films.
Die Gewerkschaft Verdi soll sich für eine Stärkung der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet einsetzen. Das fordert die Verdi-Fachgruppe Medien. Diese Forderung richtet sich gegen
Was muss mit dem Urheberrecht passieren? Radikal reformieren, sagen die einen. Radikal gegen Raubkopierer vorgehen, sagen die anderen. Eine Meinung hat fast jeder, nur mit den Fakten nehmen es die meisten nicht so genau. Die Politik darf sich systematischer Forschung nicht länger verschließen.
Der Bundestag hat mit schwarz-gelber Mehrheit Initiativen von Linken und Grünen abgewiesen, mit denen verwaiste Werke besser erschlossen sowie das Open-Access-Prinzip und die Vertragsrechte von Autoren gestärkt werden sollten.
Die für Medienpolitik zuständige Bundesfachbereichskonferenz der Dienstleistungsgewerkschaft hat sich gegen Netzfilter und Internetsperren ausgesprochen. Eine ältere Position zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen muss nun überarbeitet werden.
Konzentriertes Arbeiten an aktuellen medienpolitischen Themen war Trumpf. Bei der Bundesfachgruppenkonferenz Medien, die sich am 26. Februar direkt an die dju-Bundeskonferenz anschloss, ging es um weltweite Pressefreiheit, eine angemessene Vergütung von Medienschaffenden sowie um die Frage, wie Rechte von Urhebern gewahrt und verbessert werden können. Was die Bewertung des bisherigen Tuns und die Strategien für die Zukunft betraf, waren sich die Delegierten in vielen Punkten einig. Kontroverse Positionen offenbarten sich vor allem bei einer Debatte über die „Zukunft des Urheberrechts im Zeitalter des Internets“.
»Sie nennen es Urheberrecht. Aber sie meinen Verwertungsmonopol« – Die armen »Tatort«-Drehbuchautoren und erste Anmerkungen zur Debatte über geistiges Eigentum, sogenannte Kreative und sogenannte Umsonstmentalität. Oder: Piraten und die Folgen – Cinema Moralia, Tagebuch eines Kinogehers, 47. Folge (von Rüdiger Suchsland)
Speziell der Bericht der taz erweckt den Eindruck, man hätte sich auf eine Neuausrichtung des Urheberrechts verständigt. Das Gegenteil ist allerdings zutreffend.
Belgische Zeitungen, die ein Urteil erwirkten, dass Google ihre Texte nicht zitieren darf, beschweren sich nun über einen "Boykott" durch die Suchmaschine
Darf ein Institutsleiter bestimmen, welche Wissenschaftler seines Instituts als Autoren auf Publikationen genannt werden - unabhänging von der tatsächlichen Autorenschaft? Ein Forscher in Bremen bezichtigte seinen Chef deshalb des geistigen Diebstahls - und verlor prompt seinen Job. (Von Hermann Horstkotte)
Übersichtsseite des Heise-Verlags zur Auseinandersetzung um die Reform des Urheberrechts (insbesonder zum 2. Korb der Reform des Urheberrechtsgesetzes) – eine der besten Informationsquellen zu den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals öffentlich erklärt, worum es ihr beim Leistungsschutzrecht geht: Google und andere sollen für Textauszüge von Verlagswebsites zahlen.
Essen: Die Geschäftsleitung der WAZ-Mediengruppe kündigt ihren Mitarbeitern an, bis zu 300 Stellen abzubauen und auf die Unabhängigkeit der Mantelredaktionen zu verzichten. (Anja Assion)
Fragen geistigen Eigentums im Internet diskutiert die Politik mittlerweile auf höchster Ebene. Aus wirtschaftlichem Interesse – also nicht im Sinne der „Kreativen“
Wer Musik oder Filme mutmaßlich illegal tauscht, soll vom Provider verwarnt werden. So wollen es Rechte-Inhaber und Politik. Ein Gutachter aber hält das für rechtswidrig. (Von Patrick Beuth)
Der scheinbar schon ewig währende Konflikt um das Urheberrecht geht von einer alten Aufgabenteilung aus. Auf der einen Seite die Urheber, zum Beispiel Autoren, Komponisten oder Fotografen. Auf der anderen Seite die Rezipienten. Leser, Hörer, Zuschauer. In der Rolle des Mittlers gab es zudem lange die heute umstrittene Rolle der sogenannten Rechtverwerter – Buchverlage oder Plattenfirmen, um nur einige zu nennen. Dirk von Gehlen, Autor des Buchs MashUp und Redaktionsleiter von jetzt.de (Süddeutsche Zeitung), stellt den Grenzverlauf zwischen Produzenten und Rezipienten im Zeitalter der sozialen Medien in Frage.
Verleger und Autoren wehren sich auf Initiative des Heidelberger Professors Roland Reuß gegen eine "Enteignung" durch Google und Open Access. Ihre Argumentation ist haarsträubend, voller Fehler und gefährlich.
Allenthalben wird in den deutschen Zeitungen mal wieder das „geistige Eigentum“ verteidigt. Aus dem Internet schlägt diesen Artikeln, anders als zur Zeit der Print-versus-Blog-Debatte kaum mehr Widerstand entgegen – zumindest publizistisch nicht, denn natürlich sind die Artikel in den Zeitungen selbst Reaktion auf den erfolgreichen Protest gegen Acta. (Von Thierry Chervel)
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat – erarbeitet von ihrem Ausschuss für Gewerblichen Rechtsschutz – ausführlich zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse Stellung genommen. Die Stellungnahme bestätigt sehr eindrucksvoll das, was in rechtswissenschaftlichen Kreisen schon eine ganze Weile kolportiert wird.
Ein Hacker lädt eine große digitale Bibliothek herunter. Ist das Diebstahl oder die Befreiung des Wissens? Auf jeden Fall eine Reaktion darauf, dass die Open-Access-Bewegung zehn Jahre nach ihren Anfängen nur langsam vorankommt. (Von Anna Sauerbrey)
Projektseite zum Urheberrecht in der digitalen Welt mit Nachrichten, Diskussionsforum und umfangreichen Informations- und Unterrichtsmaterialien, getragen vom Berliner Mikro e. V. Wurde zwischen 2004 und 2006 vom Bundesministerium für Verbraucherschutz gefördert.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verweist auf die Charta der digitalen Verbraucherrechte und bietet einen Musterbrief an die zuständigen Bundesminister.
E. Höffner. Verlag Europäische Wirtschaft, München, (2010)zugl.: München, Univ., Diss. u.d.T.: Höffner, Eckhard: Die Entstehung des Urheberrechtschutzes in Deutschland, Großbritannien und Frankreich.
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. edition, (2001)