Der Programmierer, der eine gravierende Lücke in der Software der Firma Modern Solution aufgedeckt hat, fällt unter den Hackerparagrafen, meint das Gericht.
Zehn Terabyte sensibler Kundendaten der Autovermietung Buchbinder waren wochenlang im Netz zugänglich. Rechtliche Konsequenzen hat dies erstaunlicherweise nicht
Facebook beutet seine Nutzer:innen kartellrechtlich relevant aus, sagt der Bundesgerichtshof. Damit bestätigen die Richter das Verbot der Zusammenführung von Daten, welches das Bundeskartellamt ausgesprochen hatte.
Immer wieder kommt es zum Streit: Wann und wie lange darf man in der Wohnung musizieren? Gelten für Berufsmusiker andere Regeln als für Hobbyspieler? Der BGH hat nun Leitlinien aufgestellt. <em>Von Frauke Rödel.</em>
Der Bundesgerichtshof hat im VG Wort-Urteil den Urhebern das alleinige Recht an den Ausschüttungen zugesprochen. Seitdem zittern die Zeitungs-, Wissenschafts-, und Belletristikverlage, weil sie bereits erhaltene Tantiemen zurückzahlen müssen. Das freut alle freien Journalisten, alle Wissenschaftler – aber die Debatte gerät gerade durch eine dritte Urheberpartei in die Schieflage: Durch eben jene Autoren renommierter Buchverlage, die sich auf die Seite der Verlierer stellen, auf die Gegenseite. Analyse eines fehlgeleiteten Diskurses – mithilfe des vermutlichen strengsten Dialektikers Deutschlands.
Können Sie sich schon mal drauf einstellen: Mit der großen, tollen deutschen Buchkultur ist es jetzt vorbei. Der Bundesgerichtshof hat sie auf dem Gewissen. Mit einem Urteil entzieht er ihr die Geschäftsgrundlage – und das nur, weil er irgendsoein Gesetz unnötig gesetzestreu auslegt.
In vielen Unternehmen ist es gang und gäbe, schnell mal am Rechner die privaten E-Mails zu checken oder auch einen Gruß an den Partner zu senden. Wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber Kenntnis von allzu Intimem bekommt, sollte vorsichtig sein.
Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf ein Arbeitgeber kein generelles Handyverbot im Betrieb erlassen. Der Grund ist: Ein Handyverbot betrifft nicht das Arbeitsverhalten, das nicht der Mitbestimmung unterliegt. Vielmehr geht es um eine Frage der Ordnung im Betrieb. Hier ist immer der Betriebsrat anzuhören. So das ArbG München.
Es geht um den Fall, bei dem ein Mitarbeiter Schadsoftware auf seinem Arbeitsrechner installiert hat, was zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers führte.