Großbritannien hat seit 2004 Hunderten von Behörden und Kommunen mit dem Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) die Tür für umfassende Überwachungsmaßnahmen geöffnet. Bis hinunter zu kommunalen Behörden oder der Feuerwehr kann die Kommunikation ohne richterliche Genehmigung kontrolliert werden. Davon wird ausgiebig Gebrauch gemacht, auch wenn es sich keineswegs um schwere Verbrechen oder Terrorismus handelt. So werden Bürger schon aufgrund des Verdachts kleinster Vergehen beobachtet oder deren Kommunikation belauscht.
Die Bundesregierung hat neue Einzelheiten zur geplanten Bündelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt gegeben. Die umstrittene Neustrukturierung soll ein technisches Service- und ein übergeordnetes Kompetenzzentrum umfassen, schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen. In Ersterem sei beabsichtigt, gemeinsame Abhörtechnik für das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) aufzubauen. Davon verspricht sich das Ministerium geringere Kosten, eine flexiblere und schnellere Anpassung an die sich mit dem Internet verändernde Übertragungstechnik und höhere Kapazitätsreserven.
Der Jurist Patrick Breyer wirft der Deutschen Telekom vor, die Verbindungsdaten von Nutzern ohne richterliche Anordnung und ausreichenden Schutz an Strafverfolger übersandt zu haben. Es handle sich um einen "erneuten Bruch des Kommunikationsgeheimnisses" durch den Bonner Konzern nach der Aufdeckung der Bespitzelung von Telekom-Managern und Journalisten im Frühjahr, schreibt der Rechtexperte in seinem Blog. Als Beleg dient ihm ein anonymisierter Auszug (PDF-Datei) aus einer Ermittlungsakte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in dem Fall wegen des Verdachts des rechtswidrigen Angebots von Hörbüchern in Tauschbörsen. Sie habe die Telekom aufgefordert, die Feststellung der Personen zu ermöglichen, denen zu einer bestimmten Uhrzeit eine aufgezeichnete IP-Adresse zugeteilt gewesen sei.
In der Telekom-Bespitzelungsaffäre sind Berichten zufolge mehrere Journalisten zum Ziel von Ausforschungen geworden. Nach Informationen des Handelsblattes aus Ermittlerkreisen sollen Mitarbeiter der Telekom Telefonate von insgesamt fünf bis sechs Journalisten überprüft haben. Den Bonner Staatsanwalt Friedrich Apostel zitiert die Zeitung mit den Worten: "Wir wissen inzwischen, dass es kein Einzelfall war." Die Financial Times Deutschland und das Magazin Capital berichten, bei den Ermittlungen seien bereits drei Konzernmitarbeiter des Verstoßes gegen das Fernmeldegesetz überführt.
Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig. Er halte die angekündigten Verfassungsbeschwerden für "sehr aussichtsreich", sagte der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in einem Gespräch mit dpa. "Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist."
Die Humanistische Union wirft Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor, in der Debatte um das heftig umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten viele Punkte beschönigt und das Ausmaß der neuen Befugnisse falsch dargestellt zu haben. Die SPD-Politikerin, die im Vorfeld der Entscheidung Kritikern wenig Sachkunde und Panikmache vorgeworfen hatte, habe selbst im Rahmen der Endabstimmung im Bundestag über den Entwurf noch "eine ganze Reihe von Nebelkerzen" geworfen, moniert der Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation, Sven Lüders. Damit habe die Ministerin "das Ausmaß der Überwachung des Kommunikationsverhaltens klein reden" wollen.
Neuer juristischer Sprengstoff für die im Raum stehende Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem jetzt bekannt gewordenen rechtskräftigen Beschluss angemahnt, dass im Fall des umstrittenen Abhörens von Auslandsverbindungen eine staatliche Entschädigung auch bereits für Investitionen in die erforderliche Aufrüstung der Überwachungsinfrastrukturen fällig ist. Andernfalls würden Geschäftskundenanbieter gemäß den bestehenden Regelungen über Ausgleichszahlungen leer ausgehen. Die Entscheidung ist nach Ansicht des Verbands des Klägerunternehmens, der Initiative Europäischer Netzanbieter (IEN), auch auf die Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung übertragbar. Selbst die von der großen Koalition vorgeschlagenen erweiterten Entschädigungsregelungen sehen dort zum Bedauern der Industrie keine Vergütungen für nötige Investitionskosten vor.
Nach einer Mahnung aus Brüssel zur Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten hat es die irische Regierung plötzlich eilig. Per Verordnung will sie den Telekommunikationsanbietern nun vorschreiben, dass diese Verbindungs- und Standortdaten drei Jahre lang verdachtsunabhängig aufbewahren und Sicherheitsbehörden zugänglich machen. "Innerhalb eines Monats" sollen die Regeln in Kraft treten, heißt es laut einem Bericht der Irish Times beim federführenden Justizministerium. Das nationale Parlament soll bei dem Erlass kein Mitspracherecht haben.
Die Verfassungsschutzbehörden wollen nicht nur auf einzelne Computerfestplatten zugreifen, sondern auch Internetknoten überwachen. Das gehe aus einem internen Arbeitspapier der Amtsleiter vom 22. Februar hervor, berichtet der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe und vorab online.
"Der fiktive Staat Ozeanien möchte die Telekommunikation seiner Bürger überwachen": Wie die Universität Hannover einem Skandal entging, George Orwell Recht behielt und ein Professor seine Informatik-Studenten foppte