Weil sich ein Artikel der jetzt vorgeschlagenen Digitalcharta genau diesem Thema widmet und ich diesen Artikel in seiner jetzigen Form für gefährlich halte, will ich ausführlich zu diesem Punkt Stellung nehmen.
Kein Zugriff auf wissenschaftliche Artikel des größten Wissenschaftsverlags Elsevier in der Forschung, keine Texte für Studierende auf Online-Lehrplattformen in der Lehre. Derzeit sieht es so aus, als wäre das ab 1.1.2017 Realität an deutschen Hochschulen. Paradoxerweise ist das eine gute Nachricht.
Universitäten und ganze Bundesländer weigern sich, dem neuen Rahmenvertrag der VG Wort für Hochschulen zuzustimmen. Die ersten Verhaltensregeln verschiedener Unis zeigen, wie absurd und blödsinnig es im Jahr 2017 in der Hochschulbildung zugehen soll. Deshalb wird wohl jeder die Regeln umgehen.
„20 Krisenjahre“ bei den bisherigen Versuchen, das Copyright ans Internet anzupassen – das diagnostizierten Urheberrechts-Experten bei einer Debatte im Justizministerium. Die Bürger müssten das Urheberrecht lieben lernen – Vorschläge dafür gabs auch.
Wenn eine Uni-Bibliothek Bücher digitalisiert und an speziellen Leseplätzen anbietet, ist das legal. Das hat der EuGH geurteilt und damit einen Rechstreit der TU Darmstadt mit einem Verlag entschieden. Weitere Kopien der Digitalisierungen kosten dann aber.
Der Paragraph 52a des Urhebergesetzes luft Ende des Jahres aus. Wenn er nicht verlngert wird, knnten Professoren ihren Studierenden bald keine Literatur mehr zur Verfgung stellen. Aber wie realistisch ist die Aussetzung des Paragraphen? (tags: urheberrecht digitalisierung literatur wissenschaft universitt)
Der Verlag Walter de Gruyter hat, wie ein Werbetext in der Tageszeitung Die Welt informiert, mit technischer Hilfe des Axel Springer Verlags die letzten 16 Jahrgänge der Vossischen Zeitung aus der Staatsbibliothek zu Berlin digitalisiert und bietet diese nun gegen ein Entgelt von 27.390 Euro an. Alternativ dazu gibt es den Zugang für 5.390 Euro im Jahresabonnement.
Google hat bisher 15 Millionen Bücher digitalisiert, EU-Mitglieder gerade mal 1,2 Millionen. Denn Staaten wie Deutschland zahlen wenig für die Digitalisierung. Google füllt die Lücke, hilft Bibliotheken, die nicht einmal genug Geld für die Rettung der Papierarchive vor Säurefraß haben.
Denny Chin hat mit seiner Ablehnung des Google-Buchsuche-Vergleichs Rechtsgeschichte geschrieben, in dem er klarstellt: Das Urheberrecht ist ein Eigentumsrecht, über das niemand ohne Einwilligung des Rechteinhabers verfügen kann. Boersenblatt.net hat mit Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang über die Folgen für Rechteinhaber und Vergleichsparteien, über die künftige Nutzung digitalisierter Werke und über den Umgang mit vergriffenen Werken gesprochen.
G. Freyermuth. (Oktober 2009)Ursprünglich veröffentlicht in: Stephanie Jacobs (Hrsg.): Zeichen - Bücher - Wissensnetze. 125 Jahre Deutsches Buch und Schriftmuseum der deutschen Nationalbibliothek. Göttingen: Wallstein, 2009.
S. 318-333.