Indische Behörden üben Druck auf den kanadischen Blackberry-Hersteller Research in Motion (RIM) aus. Laut einem Bericht der indischen The Economic Times fordert die Regierung Zugriff auf E-Mails, die zwischen indischen und anderen Blackberry-Nutzern ausgetauscht werden. Als Drohung steht ein Blackberry-Verbot im Raum.
Am 20. März 1998 ist mit dem brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz die erste gesonderte Regelung für die "gläserne Behörde" hierzulande in Kraft getreten. Nachdem der Ansturm auf die Akten anfangs ausblieb, nehmen Bürger in der Mark laut der brandenburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, ihren Anspruch auf Zugang zu Informationen der Verwaltungen "zunehmend in Anspruch". Eine professionelle Bearbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht gehöre in den Verwaltungen mittlerweile – trotz einzelner Schwierigkeiten – zum Behördenalltag. Die Umsetzung des Gesetzes, dessen runden "Geburtstag" Hartge mit einer Festschrift (PDF-Datei) feiert, gelinge also durchweg gut.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Teile des vom Bundesjustizministeriums lange auch vor dem Bundestag geheim gehaltenen Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Strafrecht veröffentlicht (PDF-Datei). Demnach hätte die umstrittene Pflicht zur sechsmonatigen anlassunabhängigen Protokollierung von Telefon- und Internetdaten nur in unter fünf Prozent der analysierten Fälle eventuell die Aufklärungsquote gesteigert. Laut der repräsentativen Aktenanalyse, die sich auf die Jahre 2003 und 2004 bezieht, konnten allein bei vier Prozent der Zielanschlüsse die Verbindungsdaten nicht erlangt werden, weil sie nicht oder nicht mehr vollständig gespeichert waren.
Der Welt steht ein explosionsartiges Wachstum des Volumens digitaler Daten bevor, glaubt man Marktforschern: Nach einer Studie von IDC wird das "digitale Universum" bis 2011 jährlich um 60 Prozent auf dann 1800 Exabyte (1 Exabyte = 260 Byte) anwachsen.
Im Hamburger Fall hatten die Strafverfolger auch die Zugangsdaten zu der fraglichen Mailbox erlangt. Nun scharrten die Beamten mit den Hufen, sich selbst in den Server des E-Mail-Providers einzuloggen und sämtliche Nachrichten in der fraglichen Mailbox unter die Lupe zu nehmen. Diesem Ansinnen erteilten die Hamburger Richter mit wenigen Worten eine kühle Abfuhr. Der betroffene Server des US-amerikanischen Providers befinde sich "innerhalb eines fremden Hoheits- und Territorialbereichs" und damit überhaupt nicht im Geltungsbereich der Strafprozessordnung.
Die deutsche Polizei befindet sich vor einem großen Umbruch. Dieser ist zum einen demografisch bedingt, da bis zum Jahr 2015 viele Beamte in den Ruhestand gehen werden, die in den 70er-Jahren eingestellt wurden, als die Polizei massiv ausgebaut wurde. Der Umbruch hat aber auch eine technische Dimension, weil die Polizei auf die Digitalisierung des Lebens stärker reagieren muss als bisher. So könnte das Fazit des 11. Europäischen Polizeikongresses lauten, der am gestrigen Mittwochabend in Berlin zu Ende ging.
Bei einem q/talk diskutierte der Sicherheitssprecher der österreichischen Grünen, Peter Pilz, am Dienstagabend im Wiener Museumsquartier mit einem Vertreter der quintessenz und über 120 Gästen. Thema war die umstrittene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Speziellen und der Überwachungsstaat im Allgemeinen. Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr; eine Information der Betroffenen ist ebenso wenig vorgesehen, wie eine Löschung der erhobenen Daten.
Trotzdem wäre es "kompletter Unsinn", dass der gläserne Mensch beschlossene Sache sei, sagte Pilz: "In Europa hat es immer Konflikte zwischen Polizeistaat und Rechtsstaat gegeben. Die Rechte müssen neu erstritten werden." Das Projekt des Überwachungsstaates sei das Projekt einer "bornierten, radikalisierten Minderheit". Die Grünen würden seit vielen Jahren gegen den Überwachungsstaat und für Datenschutz kämpfen, oft von den Medien kaum beachtet
In das Klageverfahren über die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten kommt Bewegung. Das Bundesverfassungsgericht hat die zunächst umstrittene interne Zuständigkeit für die Beschwerden gegen die seit Anfang des Jahres geltende sechsmonatige Speicherpflicht geklärt. Für den Hauptteil der Verfahren ist der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zuständig, wie das Gericht mitteilte. Damit ist der Weg frei für eine Entscheidung über die Eilanträge gegen das umstrittene Gesetz. Wann damit zu rechnen ist, ist nach den Angaben einer Gerichtssprecherin gegenüber dpa aber noch offen.
Nach einer Mahnung aus Brüssel zur Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten hat es die irische Regierung plötzlich eilig. Per Verordnung will sie den Telekommunikationsanbietern nun vorschreiben, dass diese Verbindungs- und Standortdaten drei Jahre lang verdachtsunabhängig aufbewahren und Sicherheitsbehörden zugänglich machen. "Innerhalb eines Monats" sollen die Regeln in Kraft treten, heißt es laut einem Bericht der Irish Times beim federführenden Justizministerium. Das nationale Parlament soll bei dem Erlass kein Mitspracherecht haben.