Die Arbeitsforschung am WZB ergab, dass Akademikerinnen fünf Jahre nach ihrem Studienabschluss durchschnittlich 20 Prozent weniger als die Akademiker des gleichen Studienjahrgangs verdienen.
Die Konstitution von Berufsarbeit als Konstruktion von Geschlechtlichkeit
In diesem Beitrag zeichne ich nach, wie in der Frauen- und Geschlechterforschung der Zusammenhang von Geschlecht und Beruf konzeptualisiert worden ist und wie somit der Diskurs um das Konstrukt Beruf geführt worden ist.
Wie entwickelten sich die effektiven Monats- und Jahresverdienste
in Deutschland von 1995 bis 2001? Gab es Unterschiede
in der Entwicklung der Brutto- und Nettoverdienste?
Wie unterscheiden sich die Arbeitnehmerstrukturen in den
einzelnen Branchen? Welche Einflussfaktoren bestimmen
das Verdienstniveau? Wie und warum unterscheiden sich
die Männer- und Frauenverdienste?
Diese und weitere Fragen beantwortet die Gehalts- und
Lohnstrukturerhebung 2001, deren Ergebnisse das Statistische
Bundesamt am 30. September 2003 auf einer
Pressekonferenz in Frankfurt am Main vorgestellt hat.1)
Im folgenden Beitrag werden nach einer Darstellung der
methodischen Grundlagen der Erhebung wichtige Ergebnisse
vorgelegt. In einem dritten Abschnitt werden die Verdienstunterschiede
zwischen Männern und Frauen näher
untersucht. Teilweise lassen sich diese Verdienstunterschiede
auf Unterschiede in der männlichen und weiblichen
Arbeitnehmerstruktur zurückführen.
Trotz der zunehmenden Erwerbsbeteiligung und den sektoralen Veränderungen in Richtung
Dienstleistungs- oder Informationsgesellschaft ist am Arbeitsmarkt nach wie vor eine
deutliche Spaltung in „Frauenbereiche“ und „Männerbereiche“ gegeben. Das Faktum, dass
Frauen und Männer in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, Berufen und Branchen
(horizontale Segregation) sowie auf unterschiedlichen Hierarchieebenen (vertikale
Segregation) beschäftigt sind, wird mit dem Begriff der Segregation umschrieben.
Für die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse im Zuge der Internationalisierung und Umwandlung nationaler Hochschulsysteme in einen einheitlichen Hochschulraum Europa stellt die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit eine besondere Herausforderung dar.
Das haben auch die europäischen BildungsministerInnen erkannt. Sie beschlossen 2003 in ihrem ‚Berliner Kommuniqué', dass soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheit im Zuge des Bologna-Prozesses abzubauen sei. Die Umsetzung dieser Zielsetzung steht noch aus. Sie kann nur gelingen, wenn der Abbau sozialer und geschlechtsspezifischer Ungleichheit auf internationaler und nationaler Ebene und auch von den Bundesländern und Hochschulen als zentrale Aufgabe gesehen und der Bologna-Prozess im Sinne des Gender-Mainstreaming-Konzeptes durchgeführt wird.